Wasser- und Bodenverband

''Mittlere Spree''


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  1. Beim Wasser- und Bodenverband "Mittlere Spree" ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als Mitarbeiter in der Gewässerunterhaltung (m/w/d)  zu besetzen.



Aktuelles zur Satzung - Grabenschau


Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Spree" haben am 28.11.2023 die 2. Änderung der Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Spree" vom 16.11.2018, zuletzt geändert am 23.11.2020 beschlossen.

Die Änderung der Satzung betrifft nur den § 6 - Verbandsschau.

Die Genehmigung der 2. Änderung der Neufassung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz erfolgte mit Datum vom 17.01.2024.

Veröffentlicht wurde die 2. Änderung der Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Spree" am 06.03.2024 im Amtsblatt für Brandenburg.

Den geänderten Satzungstext können Sie in der folgenden PDF-Datei nachlesen.


Weiterhin stellen wir die Satzungsänderung unter der Rubrik Verband - Rechtsgrundlagen - Satzungen dauerhaft zur Verfügung.


Aktuelles zur Beitragserhebung:

Die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Spree" haben im Rahmen der Verbandsversammlung am 28.11.2023 den Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 2024 insgesamt sowie die jeweiligen Teilwirtschaftspläne für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31.Dezember 2024 beschlossen.

Mithin ergeben sich für die Beitragserhebung für das Jahr 2024 folgende differenzierte Beitragssätze für die jeweiligen Vorteilsgebietstypen:


VTG 1 - Siedlungs- und Verkehrsflächen:          25,56 €/ha

VTG 2 - Landwirtschaft:                                        12,78 €/ha

VTG 3 - Waldflächen:                                               6,39 €/ha


Erhebung von Gebühren für Informationen gem. UIG

Der Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Spree" hat am 07.10.2022 die Einführung der Erhebung von Gebühren für Informationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) unter Anwendung der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) beschlossen.

Die Erhebung von Gebühren für Informationen gem. UIG tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Beschluss- Nr.: V 2022/003


Anlage zu § 1 Abs. 1 BbgUIGGebO