Aufgaben des Verbandes
(§ 4 der Satzung des Verbandes)
Aufgaben und Ziele
Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Spree“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich nach Maßgabe der Gesetze selbst. Der Verband hat seinen Sitz südöstlich von Berlin in Beeskow im Landkreis Oder-Spree. Zur Erfüllung seiner Aufgaben und in Anbetracht seines weiträumigen Verbandsgebietes verfügt der Gewässerverband über zwei Bauhöfe (am Dienstsitz in Beeskow und in Schadow in der Gemeinde Friedland).
Die Aufgaben des Verbandes ergeben sich aus dem § 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG).
Aufgaben des Verbandes, Unternehmen und Plan
(1) Pflichtaufgaben des Verbandes sind:
a) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 BbgWG,
b) Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung, bei nachteiligen
Veränderungen der Wasserführung gemäß § 77 BbgWG,
c) die Unterhaltung von Schöpfwerken gemäß § 82 Satz 2 BbgWG,
d) der Betrieb von Stauanlagen unter den Voraussetzungen des § 36 a
Absatz 1 BbgWG,
e) die Durchführung der Unterhaltung an den im Verbandsgebiet gelegenen
Gewässern I. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 3 BbgWG,
f) die Durchführung der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gemäß
§ 97 Absatz 3 BbgWG,
g) die dem Verband auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG
durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben.
(2) Der Verband kann freiwillige Aufgaben auch außerhalb des eigenen
Verbandsgebiets gegen Kostenerstattung ausführen, soweit dadurch
die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht beeinträchtigt wird.
Freiwillige Aufgaben sind:
a) naturnaher Ausbau oder naturnaher Rückbau von Gewässern,
b) Bau und Unterhaltung von Anlagen in oder an Gewässern,
c) Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern
zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, zum Schutz
des Bodens und für Landschaftspflege,
d) technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der
oberirdischen Gewässer,
e) Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur
Be- und Entwässerung, insbesondere der Betrieb von Schöpfwerken,
f) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und
Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und
Naturschutz,
g) Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.
Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung:
Unterhaltung und Pflege von 850 km Gräben und Vorfluter
Als wasserwirtschaftliche Anlagen sind zu unterhalten bzw. zu regulieren:
* 4 Schöpfwerke
* 5 Tafelwehre
* 125 Stauanlagen (Kulturstaue)
Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer)
Die Gesamtlänge der zu unterhaltenden Gewässer I. Ordnung beträgt
86,3 km.
Davon zu unterhaltende Gewässer:
- Schifffahrtsklasse A und C (Verkehrssicherungspflicht) :
55,5 km der Mittleren Spree
- nicht schiffbare Gewässer: 11,8 km
- 21 Altarme: 19,0 km
Aufgaben im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) sind:
* Unterhaltung und Pflege der wasserwirtschaftlichen Anlagen
Wehr und Schleuse Kossenblatt, Beeskow, Neubrück und Nadelwehr
Drahendorf und Bootsschleppe
* Böschungs- und Sohlenkrautung
* Gehölzpflanzungen, Gehölzpflege
* Wasserstanderfassung/Wasserstandregulierungen, Gewässerkontrollen
und Schifffahrtszeichen setzen und einholen für 55,5 km